Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied der VfV?

a) Ordentliche Mitglieder

Als ordentliche Mitglieder können natürliche Personen aufgenommen werden, die einen Hochschulabschluss auf Masterstufe im Hauptfach Psychologie oder einen vor der Bologna Reform erworbenen IAP- bzw. FH-Abschluss in Psychologie sowie eine angewandte oder wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiete der Verkehrspsychologie im Umfang von mindestens 1000 Arbeitsstunden an einer anerkannten Institution nachweisen. Die Tätigkeit muss sich methodisch am aktuellen Stand der Wissenschaft orientieren. 

b) Ausserordentliche Mitglieder 

Absolventen anderer, vergleichbarer Ausbildungsgänge sowie Bewerber, welche die Bedingungen für ordentliche Mitglieder betreffend Berufsausübung nicht erfüllen, können ausserordentliche Mitglieder werden. Hierfür wird ein Spezialreglement mit Aequivalenzkriterien erstellt, das von der Mitgliederversammlung genehmigt sein muss. Als ausserordentliche Mitglieder können auch besonders verdiente Persönlichkeiten anderer Berufe im Verkehrsbereich sowie Vertreter von Vereinigungen mit übereinstimmender Zielsetzung aufgenommen werden.