VerkehrspsychologInnen führen im Auftrag der kantonalen Administrativbehörden verkehrspsychologische Eignungsuntersuchungen durch (Liste aller GutachterInnen). Ziel dieser Fahreignungsdiagnostik ist eine Aussage in Bezug auf die künftige Verkehrsbewährung der untersuchten Personen. Anlass für eine verkehrspsychologische Eignungsuntersuchung sind Zweifel an der charakterlichen oder kognitiven Fahreignung einer Person. Bei Anordnung einer Fahreignungsabklärung ist der Führerausweis in der Regel vorsorglich entzogen oder annulliert.
Zweifel an der charakterlichen Fahreignung sind in der Regel folgendermassen begründet:
- Annullierung des Führerausweis auf Probe
- Kaskadenentzug (min. 2-jährige Sperrfrist aufgrund mehrfacher Auffälligkeit im Verkehr)
- Eine oder mehrere schwere Verkehrsregelverletzungen (v.a. Geschwindigkeit, aggressives Verhalten)
- Eine oder mehrere Fahrten in nicht fahrfähigem Zustand (Alkohol/Drogen/Medikamente; i. d. R. in Kombination mit einer verkehrsmedizinischen Untersuchung)
Zweifel an der kognitiven Fahreignung sind in der Regel folgendermassen begründet:
- Dreimaliges Versagen in der praktischen Führerprüfung
- Psychische Erkrankungen (In der Regel in Kombination mit einer verkehrsmedizinischen Untersuchung)
In der Regel erfolgen Fahreignungsabklärungen auf behördliche Anordnung. Die Zuweisungsgründe für Abklärungen der Fahreignung sind sehr vielfältig und beinhalten u.a. Verkehrsdelikte, neuropsychologische Beeinträchtigungen, Substanzproblematiken oder auch Gewaltdelinquenz mit Bezug zum Strassenverkehr. Entsprechend breit sind die Anforderungen an das Wissen und die Fähigkeiten der Verkehrspsychologinnen und -psychologen. Der Erwerb des Titels Fachpsychologin/Fachpsychologe für Verkehrspsychologie FSP oder VfV ermöglicht die eigenständige Tätigkeit als verkehrspsychologische/r Gutachter/in. Ein abgeschlossenes Psychologiestudium genügt den Anforderungen an das Wissen und die Fähigkeiten eines Verkehrspsychologen nicht. Erst der Fachtitel bescheinigt die Kompetenz zur eigenverantwortlichen Tätigkeit im Gebiet des Fachtitels.
Fahreignungsabklärung
Wer ist betroffen?
Personen, denen der Führerausweis vorsorglich entzogen und zur Abklärung der Fahreignung eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet wurde.
Folgende Ereignisse können zur Anordnung einer verkehrspsychologischen Untersuchung mit Schwerpunkt „Charakter“ führen:
- Annullierung des Führerausweis auf Probe
- Kaskadenentzug (mind. 2-jährige Sperrfrist aufgrund mehrfacher Auffälligkeit im Verkehr)
- Eine oder mehrere schwere Verkehrsregelverletzungen (v.a. Geschwindigkeit, aggressives Verhalten)
- Eine oder mehrere Fahrten in nicht fahrfähigem Zustand (Alkohol/Drogen/Medikamente; i. d. R. in Kombination mit einer verkehrsmedizinischen Untersuchung)
Folgende Ereignisse können zur Anordnung einer verkehrspsychologischen Untersuchung mit Schwerpunkt „Hirnleistungsfunktionen“ führen:
- Dreimaliges Versagen bei der praktischen Führerprüfung
- Psychische Erkrankungen (i. d. R. in Kombination mit einer verkehrsmedizinischen Untersuchung)
Wer führt die Fahreignungsuntersuchung durch?
Fahreignungsuntersuchungen werden in der Regel von bzw. unter Aufsicht von FachpsychologInnen für Verkehrspsychologie FSP Schwerpunkt Diagnostik durchgeführt (vgl. Liste der anerkannten verkehrspsychologischen DiagnostikerInnen). Die zuweisende Administrativbehörde informiert Sie über die von der Behörde akzeptierten GutachterInnen bzw. weist direkt zu.
Wie meldet man sich zu einer verkehrspsychologischen Untersuchung an?
Telefonische Kontaktaufnahme mit dem/der DiagnostikerIn der Wahl bzw. des/der von der Behörde bestimmten Gutachters/In, Leisten des Kostenvorschusses, Terminvergabe nach Eingang des Kostenvorschusses.
Was passiert bei der Fahreignungsuntersuchung?
Eine Fahreignungsuntersuchung besteht in der Regel aus zwei Teilen: (1) Testpsychologische Untersuchung mit einem speziell für diese Fragestellung entwickelten computerisierten Testsystem (Leistung, verkehrsrelevante Persönlichkeitseigenschaften und verkehrsrelevante Einstellungsmuster) (2) Explorationsgespräch.
Zu welchem Ergebnis kann eine Fahreignungsuntersuchung führen?
- Zu einer positiven Beurteilung, was in der Regel zu einer Wiedererteilung des Führerausweises oder der Erteilung eines neuen Lernfahrausweises führt.
- Zu einer bedingt positiven Beurteilung, was in der Regel zu einer Wiedererteilung des Führerausweises unter Auflagen (u. a. Alkohol- und Drogenabstinenz, psychologisches Coaching).
- Zu einer negativen Beurteilung, was in der Regel mit der Empfehlung einer Massnahme (Lernprogramm/ oder Therapie) verknüpft wird, die zur Wiedererlangung der Fahreignung beitragen soll. Der Erfolg der Massnahme wird im Rahmen einer erneuten verkehrspsychologischen Untersuchung geprüft.
Wie lange dauert eine Fahreignungsuntersuchung?
Die Untersuchung dauert in der Regel zwischen 2 und 3 Stunden
Was kostet eine Fahreignungsuntersuchung ungefähr?
Untersuchung der charakterliche Fahreignung: Zwischen CHF 900.– und CHF 1’200.–
Leistungsuntersuchung: Zwischen CHF 600.- und CHF 800.–
Weitere Informationen wie man sich auf die Untersuchung vorbereiten kann, finden Sie hier.
Welche Anforderungen werden an das verkehrspsychologische Gutachten gestellt?
An ein verkehrspsychologisches Gutachten werden formal und inhaltlich strenge Anforderungen gestellt. Diese Anforderungen finden Sie hier.
Was passiert mit dem Gutachten?
Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von maximal vier Wochen nach der Untersuchung direkt an die zuweisende Behörde gesandt. Die untersuchte Person wird von der Behörde informiert.
Vorsitz der Diagnostikgruppe
Rahel Bieri, Dr. phil.
Fachpsychologin für Verkehrspsychologie FSP
Fachpsychologin für Rechtspsychologie FSP
Neumarkt 1
8400 Winterthur
Tel. +41 (0)44 512 59 58
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