Ombudsstelle

Die Ombudsstelle der VfV ist Anlaufstelle für Personen und Behörden, die mit den Dienstleistungen der aufgesuchten Fachleute unzufrieden sind und nimmt Anliegen / Beschwerden bezüglich eines Mitglieds der VfV sowie Personen, die nicht Vereinsmitglied sind, aber auf einer Dienstleistungsliste der VfV aufgeführt sind, entgegen. Die Dienste sind unentgeltlich. Die Stelle arbeitet unabhängig vom Vorstand der VfV und untersteht diesem sowie Drittpersonen gegenüber der Schweigepflicht. Die Ombudsstelle garantiert Diskretion. Die Anliegen werden nur mit Einverständnis des Melders weitergeleitet. Die von einer Beschwerde betroffene Person kann ohne Einverständnis des Melders lediglich summarisch über den Eingang eines Anliegens informiert werden. 

Die Ombudsstelle nimmt Anliegen schriftlich entgegen. Sie kann Stellungnahmen und Auskünfte einholen, die Situation vor Ort besichtigen, vermittelnde Aussprachen durchführen oder den Melder an eine geeignete Stelle weiter verweisen. Eine geeignete Stelle kann namentlich die Schlichtungsstelle oder Berufsethikkommission der Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP), deren Gliedverband die VfV ist, oder das Gesundheitsdepartement des betreffenden Kantons sein. Die Ombudsstelle kann Empfehlungen zur Lösung des Einzelfalles formulieren. Verbindliche Anordnungen treffen kann sie jedoch nicht. Bei wiederholten Meldungen oder schwerwiegendem Fehlverhalten eines Verbandsmitglieds darf sie den Vorstand der VfV informieren und eine weitere Behandlung der Meldungen an geeigneter Stelle (namentlich FSP, Gesundheitsdepartement) empfehlen. 

An die Ombudsstelle dürfen sich alle wenden. Auch die Mitglieder der VfV können bei Problemen an die Ombudsstelle gelangen. 

Die Ombudsstelle besteht aus einer Person, die von der Mitgliederversammlung auf eine Periode von drei Jahren gewählt wird. Sie kann, muss aber nicht Mitglied der Vereinigung sein. Die Ombudsstelle berichtet jeweils im Jahresbericht der VfV über die Anzahl eingegangener und bearbeiteter Fälle und summarisch über deren Lösung. Die Ombudsstelle kann vom Vorstand der VfV sowie bei Wechsel der Ombudsperson vom Vorgänger über bisher eingegangene Beschwerden informiert werden.

Ombudsperson

Kontaktieren Sie die Ombudsperson direkt via e-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular dieser Webseite und wählen sie das Thema«Beschwerde».

Raphael Denis Huguenin
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